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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Klein SystemTechnik GmbH (Stand 03/2010)

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen der Klein SystemTechnik GmbH und deren Geschäftspartnern vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen. Sie beanspruchen Geltung für die gesamte Geschäftsverbindung.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde bei der Nennung von Personen die männliche Form gewählt; selbstverständlich sind hiermit stets beide Geschlechter gemeint.

2. Vertragsabschluss
Paragraph 2 zeigt die Art und Weise des Vertragsschlusses zwischen der Klein SystemTechnik GmbH und ihren Geschäftspartnern auf, wie er nach dem Bindungswillen und konkreten Geschäftswillen der Klein SystemTechnik GmbH von Statten geht.
Das Angebot erfolgt durch die Klein SystemTechnik GmbH. Es enthält die wesentlichen Bedingungen des späteren Vertrages mit einem Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Individualvertrag nicht aufgeführte Nebenbestimmungen regeln. Soweit im Vorfeld seitens des Kunden ein Pflichtenheft o.ä. beigebracht wurde, gilt dies lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Hiernach erfolgt in der Regel Rücksprache mit der für technische Fragen zuständigen Stelle des Kunden. Getroffene Vorabsprachen sollen in besagtem Angebot der Klein SystemTechnik GmbH verzeichnet werden, sind jedoch in jedem Fall bei darauf folgendem Vertragsschluss verbindlich; ausschließlich auf diese Weise können effiziente und realisierbare Lösungen gefunden und umgesetzt werden. Der Kunde erteilt nun durch Annahme des Angebots den Auftrag, womit der Vertrag zu Stande kommt.
Weicht der Kunde hingegen in seiner „Auftragserteilung“ von dem Angebot der Klein SystemTechnik GmbH (womöglich auch nur von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ab, so bedarf es zu einem wirksamen Vertragsschluss einer Annahme seitens der Klein SystemTechnik GmbH. Diese kann durch eine Auftragsbestätigung erfolgen. Ein Schweigen reicht hierfür jedoch nicht aus. Eine Annahme der Klein SystemTechnik GmbH bezieht sich nicht auf solche Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die mit Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klein SystemTechnik GmbH in Widerspruch stehen. Hierfür wird auf § 21 verwiesen.
Enthält die Auftragserteilung des Kunden einen Verweis auf das Pflichtenheft o.ä., wobei vorher besprochene Änderungen aus Nachlässigkeit des Kunden – sofern dieser Urheber des Pflichtenhefts ist – nicht mehr verzeichnet wurden, ist hierin aufgrund der vorherigen Absprache keine modifizierte Annahme zu sehen. Vielmehr entsteht, mangels ausdrücklich entgegenstehendem klaren Willen des Kunden, der Vertrag zu den vorvereinbarten Konditionen. In einem solchen Falle wäre ein erneuter Hinweis auf die besprochenen Konditionen seitens der Klein SystemTechnik GmbH etwa in der Auftragsbestätigung wünschenswert.

3. Substitution
Die Klein SystemTechnik GmbH darf im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere der Herstellung der Werke, „Unteraufträge“ erteilen. Sie haftet nicht für Pflichtverletzungen eines Erfüllungsgehilfen, außer es handelt sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen. Soweit die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung eines Erfüllungsgehilfen geschuldet wird, haftet die Klein SystemTechnik GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Diese sind jedoch nicht verbindlich. Droht eine wesentliche Überschreitung des Anschlags für ein Werk iSv § 650 BGB, zeigt die Klein SystemTechnik GmbH dies dem Kunden unverzüglich an. Unterbleibt eine Anzeige oder geschieht eine solche nicht rechtzeitig, liegt hierin eine Pflichtverletzung, die den Kunden jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu Schadensersatz berechtigt. Im Falle von Schadensersatz ist der Mehrwert des Werkes, den der Kunde erhält, mit seinem objektiven Verkehrswert anzurechnen, soweit dem Kunden nicht gesetzlich das Recht zusteht, die Klein SystemTechnik GmbH auf eine technisch mögliche Wegnahme zu verweisen.

5. Zahlungsbedingungen
Die Klein SystemTechnik GmbH ist berechtigt, vom Besteller für in sich abgeschlossene Teile eines Werkes Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen um vertragsmäßige handelt.

6. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der Klein SystemTechnik GmbH. Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Geschäftspartners. Die Kosten für Transport, Versicherung und Ausfuhr trägt der Kunde; es gilt der INCOTERM EXW (ex works). Die Klein SystemTechnik GmbH ist lediglich dazu verpflichtet, die Ware an ihrem Sitz in Annahmeverzug begründender Weise bereitzustellen. Hiermit geht die Gefahr (insb. von Verlust und Beschädigung) auf den Käufer respektive den Besteller über. Ab diesem Zeitpunkt sind etwaige Lagerungskosten zu erstatten.
Soweit ein Versand der Ware vereinbart wurde, handelt es sich ohne ausdrücklich anders lautende individuelle Vereinbarungen um eine Schickschuld. Selbiges gilt auch im Falle eines Transports durch Transportpersonen, welche der Klein SystemTechnik GmbH zuzurechnen sind. Der Geschäftspartner trägt die Kosten des "Versands".

7. Abnahme
Soweit die Geschäftsbeziehung die Herstellung eines Werkes zum Gegenstand hat, ist der Besteller verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß dem vorstehenden Absatz ab, obwohl er einen Mangel kennt, so stehen ihm die Mängelgewährleistungsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

8. Reklamationen des Kunden
Reklamationen des Kunden jeder Art sind unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Rügegrund, spätestens jedoch zu demjenigen Zeitpunkt vorzubringen, zu dem davon auszugehen ist, dass der Kunde bei ordnungsgemäßer Sorgfalt von dem Rügegrund Kenntnis haben muss. Sofern dem Geschäftspartner Mängelgewährleistungsrechte zustehen, wird er dieser bei Unterbleiben einer rechtzeitigen Reklamation verlustig.

9. Nacherfüllung
Mängelgewährleistungsansprüche beschränken sich auf das Recht auf Nacherfüllung. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel oder im Falle einer Beschaffenheitsgarantie. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

10. Haftung für Schäden
Vorbehaltlich anders lautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen wird die Haftung der Klein SystemTechnik GmbH auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Leib oder Gesundheit beschränkt. Grund ist insbesondere die Komplexität der Vertragsgegenstände und die damit korrelierenden Schwierigkeiten, sämtliche Risiken – u.a. auch die Einwirkungen des Kunden selbst auf die Vertragsgegenstände – vorherzusehen.

11. Eigentumsvorbehalt
Jegliche Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Klein SystemTechnik GmbH. Für den Fall, dass Vertragsgegenstände seitens des Geschäftspartners vor der vollständigen Bezahlung weiterveräußert werden, tritt der Geschäftspartner seine Gegenforderungen bereits hiermit sicherheitshalber an die Klein SystemTechnik GmbH ab.
Werden seitens der Klein SystemTechnik GmbH übergebene Vertragsgegenstände vor ihrer vollständigen Bezahlung wesentlich weiterverarbeitet oder mit anderen wesentlichen Gegenständen verbunden, so dass das vollständige Eigentum der Klein SystemTechnik GmbH an den Vertragsgegenständen verloren geht, wird die Klein SystemTechnik GmbH als diesbezüglich ausdrücklich vereinbarter Produzent zumindest anteilsgemäß Miteigentümer der Sache.

12. Übermittlungsfehler
Den aus der Benutzung von Post, Telegraf, Telefon, Telex, Telefax, E-mail, weiteren elektronischen sowie anderen Übermittlungsarten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, "Verstümmelungen" oder Doppelausfertigungen entstandenen Schaden trägt der Kunde, soweit die Klein SystemTechnik GmbH nicht mindestens grobes Verschulden trifft oder es sich um Schädigungen von Leben, Leib oder Gesundheit handelt.

13. Aufhebung der Geschäftsbeziehungen
Auch bei Bestehen einer Kündigungsfrist oder eines vereinbarten Festtermins ist die Klein SystemTechnik GmbH zur sofortigen Aufhebung der Geschäftsbeziehungen berechtigt, wenn sich die Vermögenslage des Geschäftspartners wesentlich verschlechtert hat oder eine Zwangsvollstreckung gegen ihn vorgenommen wird. Der Klein SystemTechnik GmbH steht bei Beendigung der Geschäftsbeziehung das Recht zu, einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen.

14. Samstage und Feiertage
Deutsche und baden-württembergische Feiertage, sowie Samstage werden den Sonntagen gleichgestellt.

15. Datenschutz und Outsourcing
Im Rahmen der Kundenbeziehung ist eine Bearbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Die Klein SystemTechnik GmbH verwendet diese Daten im Rahmen der Bearbeitung von Aufträgen sowie der Pflege der Geschäftsbeziehung.
Die Klein SystemTechnik GmbH behält sich vor, Geschäftsbereiche ganz oder teilweise auszulagern (Outsourcing). Im Rahmen der Auslagerung von Geschäftsbereichen ist die Klein SystemTechnik GmbH auch ohne separate schriftliche Zustimmung des Kunden berechtigt, Kundendaten zu den oben genannten Zwecken zu übermitteln.

16. Gesprächsaufzeichnung
Die Klein SystemTechnik GmbH hat das Recht, Telefongespräche mit Geschäftspartnern auf Tonträger aufzuzeichnen und als Beweismittel zu verwenden.

17. Authentische Sprache; Übersetzungen
Die authentische Sprache der Geschäftsbeziehung ist deutsch. Bei fremdsprachigen Texten gilt der deutschsprachige Text als Auslegungshilfe und ist im Zweifelsfalle bindend.
Die Klein SystemTechnik GmbH kann von fremdsprachigen Dokumenten, die einen Zusammenhang zu der Geschäftsbeziehung aufweisen, auf Kosten des Kunden Übersetzungen vornehmen lassen. Falls es für die ordentliche Ausführung der Geschäfte von Nöten sein sollte, gilt dies auch für Übersetzungen von der deutschen Sprache in eine andere Sprache.

18. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Überlingen bzw. das Landgericht Konstanz. Der Geschäftspartner unterzieht sich für alle Verfahren im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung diesem Gerichtsstand. Er kann indessen auch an seinem Sitz bzw. Wohnort oder vor jedem anderen zuständigen Gericht bzw. jeder anderen zuständigen Behörde belangt werden. Dieser Absatz findet insoweit keine Anwendung, wie zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

19. Anzuwendendes Recht
Es gilt, vorbehaltlich anders lautender zwingender Vorschriften, vereinbarungsgemäß ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen.

20. Änderung der Bedingungen
Die Klein SystemTechnik GmbH ist jederzeit befugt die vorstehenden Bestimmungen zu ändern. Der Kunde hat seinerseits dafür Sorge zu tragen, dass er bei Abschluss eines Vertrages mit der Klein SystemTechnik GmbH über den aktuellen Stand informiert ist. Dies gilt auch beim Abschluss eines Vertrages aufgrund eines bereits geschlossenen Rahmenvertrages. Die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird gewährleistet.
Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil eines Dauerschuldverhältnisses werden, wird der Geschäftspartner bei Änderung der Bestimmungen benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Widerspruchs gelten nach Ablauf eines Monats seit der Benachrichtigung die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart (beredtes Schweigen).

21. Kollision
Im Falle von zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien entstehen durch die sich widersprechenden Bestimmungen Lücken, die durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (dispositives Gesetzesrecht) ersetzt werden. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Zustimmung gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden als widersprochen, soweit sie mit den vorliegenden Bedingungen kollidieren.

22. Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der mit ihnen abgeschlossenen Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, bleiben die übrigen Vereinbarungen hiervon unberührt weiterhin in Kraft. Ebenso wie etwaige Lücken werden die unwirksamen Bestimmungen durch solche Regelungen ersetzt, die ihnen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommen.

23. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. März 2010 in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen Bestimmungen.